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Regulierung von Tabakprodukten

Regulierung von Tabakprodukten im weiteren Sinne, also der Herstellung von Tabakprodukten, des Handels mit ihnen und hinsichtlich der Stätten, wo geraucht bzw. nicht geraucht werden darf, ist kein Phänomen unserer Zeit, vielmehr gibt es sie auf europäischen Boden fast ebenso so lange, wie Tabak in Europa konsumiert wird.
Da Regulierung regelmäßig mit Eingriffen in Lebens- und Handlungsbereiche, die geschützt oder schützenswert bzw. von wirtschaftlichem oder fiskalischem Belang sind, einhergeht, haben sich in europäischen Staaten Verbände und Interessenvertretungen gebildet.

Zunehmende Internationalisierung der Tabakkontrollpolitik

Bis zum Ende des 20. Jahrhunderts war die Regelung und die Regulierung des Marktverkehrs von Tabakprodukten und ihres Konsums ausschließlich Angelegenheit der Nationalstaaten Europas.
Dieses Bild hat sich insofern verändert, dass zu den nationalen Anstrengungen zur Tabakprävention – mittlerweile seit mehreren Jahren – auch europäische und internationale Bemühungen hinzugetreten sind.
Unter dem Dach der Weltgesundheitsorganisation WHO beispielsweise wurde 2003 die so genannte Framework Convention on Tobacco Control (FCTC) verabschiedet, die am 27. Februar 2005 in Kraft trat und von 168 Staaten unterzeichnet wurde (u.a. von der Europäischen Union und allen 27 Mitgliedstaaten). Auf der europäischen Ebene wurden u.a. die Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG als auch die Werberichtlinie 2003/33/EG verabschiedet und mittlerweile in den Mitgliedsstaaten in nationales Recht transformiert.

„Ideen statt Verbote“

Aufgabe des BDTA ist es, im Dialog mit dem nationalen Gesetzgeber sowie der Administration als Ideengeber zu fungieren und branchenspezifische Aspekte sowie Handlungsalternativen einzubringen, die zu einer sachgerechten und effektiven Regulierung in Hinsicht auf die legitimen Ziele, vor allem dem Schutz von Kindern und Jugendlichen, beitragen. Unser Fokus liegt dabei naturgemäß auf solchen Themen, Aspekten und Regulierungen, die die Funktion des Großhandels berühren und betreffen, beispielsweise die Entwicklung und Einführung des technischen Jugendschutzes am Zigarettenautomaten.

Unser Selbstverständnis umfasst überdies, darauf hinzuwirken, dass europäische Regulierungen so ausgestaltet werden, dass die Grundsätze des Subsidiaritätsprinzips und der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.


„Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass ein Vertriebskanal, solange er existiert ist, reguliert (wie es in den Mitgliedstaaten passiert), kontrolliert und überwacht werden kann. Solange es diesen gibt, werden legale Wirtschaftsakteure rechtskonform tätig sein und die Vorschriften zur Altersverifikation professionell und verantwortungsvoll durchsetzen. Dies gilt im Gegenzug nicht für den illegalen Handel, der jede – auch versehentlich – geschaffene Möglichkeiten zu nutzen bereit ist.“
Paul Heinen, Präsident des ETV, beim Treffen mit Kommissar John Dalli am 7. März 2012
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